Allgemeine Geschäfts- und Ausführungsbedingungen
RHD Renovierungshelden Düsseldorf
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen den RHD Renovierungshelden Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über handwerkliche Leistungen, Gebäudeservice, Gartenpflege, Winterdienst und Sanierungen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen fachlich qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
- Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, Dokumentationsfotos der Baustelle (Vorher/Nachher) zu Referenzzwecken zu veröffentlichen, sofern keine Rückschlüsse auf die Identität des Kunden oder dessen private Lebensgestaltung möglich sind (Anonymisierung).
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsänderungen
- Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
- Erweiterungen des Auftrags oder Nachträge können auch in Textform (z. B. per E-Mail oder über Messenger-Dienste wie WhatsApp) vereinbart werden. Mündliche Absprachen vor Ort sind vom Kunden zeitnah in Textform zu bestätigen. Diese werden nach den im Hauptvertrag vereinbarten Sätzen oder nach ortsüblicher Vergütung abgerechnet.
- Bedenkenanmeldung: Ergeben sich bei der Ausführung der Arbeiten Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (z. B. ungeeigneter Untergrund, Feuchtigkeit), teilt der Auftragnehmer dies dem Kunden unverzüglich mit. Besteht der Kunde trotz schriftlicher Bedenkenanmeldung auf der Ausführung, ist die Gewährleistung für daraus resultierende Mängel ausgeschlossen (§ 13 Abs. 3 VOB/B analog bzw. BGB-Baurecht).
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
- Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen (Festpreis, Aufmaß oder Stundenlohn). Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Abschlagszahlungen: Gemäß § 632a BGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder für bereitgestellte Materialien Abschlagsrechnungen in Höhe des Wertzuwachses zu stellen.
- Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
- Verzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Gegenüber Verbrauchern sind dies 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Verzug die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
§ 4 Preisanpassung und Materialkosten
- Liegen zwischen Vertragsschluss und der vereinbarten Ausführung mehr als vier Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise bei einer Steigerung der Material- oder Lohnkosten um mehr als 5 % angemessen anzupassen. Im gleichen Maße verpflichtet sich der Auftragnehmer, Kostensenkungen bei den Material- oder Lohnkosten an den Kunden weiterzugeben.
- Dies gilt insbesondere für Rohstoffpreissteigerungen im Bereich Farben, Lacke, Dämmstoffe und Bodenbeläge sowie bei Erhöhungen der Entsorgungsgebühren.
§ 5 Mitwirkungspflichten und Gefahrstoffe
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Zugang zur Baustelle/zum Objekt zum vereinbarten Termin gewährleistet ist.
- Strom und Wasser sind vom Kunden in für die Ausführung erforderlichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
- Erschwerte Bedingungen: Kosten für Parkgebühren oder das Einrichten von Halteverbotszonen trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
- Gefahrstoffe: Der Kunde ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn über bekannte Gefahrstoffe (z. B. Asbest, PAK) zu informieren. Treten, während der Arbeiten unvorhersehbare Gefahrstoffe auf, werden die Arbeiten sofort eingestellt. Die Kosten für die fachgerechte Analyse und Entsorgung sowie der Stillstand der Baustelle gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Spezielle Bedingungen für Winterdienst
- Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der jeweils gültigen kommunalen Straßenreinigungssatzung der Stadt Düsseldorf bzw. der jeweiligen Kommune.
- Die Haftung des Auftragnehmers für Glätteunfälle ist ausgeschlossen, wenn:
- die Glättebildung außerhalb der vertraglich vereinbarten Räumzeiten auftritt.
- extreme Wetterlagen (z. B. Eisregen oder massiver Dauerschneefall) vorliegen, die eine sofortige Beseitigung technisch unmöglich machen.
- Streugut durch Verwehungen oder erneuten Schneefall binnen kurzer Zeit unwirksam wird.
- Die Vergütung besteht in der Regel aus einer Bereitschaftspauschale (Vorhaltung von Personal und Gerät) und einer Einsatzpauschale.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
- Bei Schimmelsanierungen wird keine Gewähr für dauerhafte Schimmelfreiheit übernommen, wenn die Ursache nachweislich in baulichen Mängeln des Objekts oder fehlerhaftem Nutzerverhalten (Lüftung/Heizung) nach der Sanierung liegt.
- Bei Entrümpelungen haftet der Auftragnehmer nicht für den Verlust von Gegenständen, die vom Kunden nicht eindeutig als „nicht zu entsorgen“ gekennzeichnet wurden, es sei denn, den Mitarbeitern des Auftragnehmers fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Gewährleistung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.
§ 8 Abnahme und Eigentumsvorbehalt
- Die Abnahme der Leistungen erfolgt förmlich nach Fertigstellung. Das Werk gilt auch als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.
- Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Handelt der Kunde als Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Details hierzu regelt die separate Widerrufsbelehrung.
- Verlangt der Kunde, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
